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Lieferung und Zahlung

Zahlung

Der Kunde hat die Wahl zwischen den im Rahmen des Bestell­vor­gangs angebo­tenen Zahlungs­arten.

Vorkasse

Wählt der Kunde die ihm angebotene Vorkasse, erhält er eine per E-Mail übermit­telte Rechnung. Für den Fall des Nicht­ein­gangs der Zahlung auf dem Bankkonto des Verkäufers innerhalb von 14 Werktagen nach Bestellung, erlöscht der Vertrag unwider­ruflich.

SEPA-Lastschrift

Wählt der Kunde das ihm angebotene Lastschrift­ver­fahren, hat er das dazu notwendige SEPA-Lastschrift­mandat zu erteilen und für ausrei­chende Deckung des Bankkontos bei Fälligkeit zu sorgen. Bei gegen Lastschrift ausge­führten Bestel­lungen erhält der Kunde in der per E-Mail übermit­telten Rechnung eine Vorab­an­kün­digung (Preno­ti­fi­cation) über die bevor­ste­hende Belastung des Bankkontos. Die Vorab­an­kün­digung erfolgt so recht­zeitig, dass zwischen ihr und der Belastung ein Bankar­beitstag liegt. Für den Fall der Rückgabe oder Nicht­ein­lösung einer Lastschrift ermächtigt der Kunde die Bank mit Zustan­de­kommen des Vertrags unwider­ruflich, dem Verkäufer seinen Namen nebst aktueller Anschrift mitzu­teilen. Bearbei­tungs­ge­bühren für die unberech­tigte Rückgabe oder Nicht­ein­lösung einer Lastschrift, die dem Verkäufer durch die Bank des Verkäufers in Rechnung gestellt werden, sind vom Kunden zu erstatten.

Versand

Der Versand einer Bestellung erfolgt jeden Dienstag, im Falle eines Zahlungs­ein­gangs bis zum jeweils voran­ge­henden Freitag.

An den Kunden im Rahmen der Versand­va­riante gelie­ferte Artikel bleiben bis zu ihrer vollstän­digen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers. Bei einem Daten-Download erfolgt die Vergabe des Nutzungs­rechts unter dem Vorbehalt der vollstän­digen Beglei­chung aller gegen den Kunden aus der Bestellung bestehenden Ansprüche.

Der Verkäufer hat seine Forde­rungen, die ihm aus dem Verkauf von Buchhänd­ler­ar­tikeln im Fall der Versand­va­riante gegen den Kunden zustehen, zum Zweck einer erwei­terten Debito­ren­buch­haltung an den Verkäufer abgetreten. Der Verkäufer zieht diese Forde­rungen als eigene Forde­rungen ein. Der Verkäufer ist berechtigt, einen Dritten mit der Einziehung dieser Forde­rungen zu beauf­tragen.

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