Godesberger Literaturpreis 2020 - Unerkanntes Schriftstellertalent? Bis zum 30.09. bewerben.
Jury
Bewerbungen
Für eine Einreichung beim Bad Godesberger Literaturwettbewerb, beachten Sie bitte folgende formale Bedingungen:
- Thema und Textgattung können frei gewählt werden.
- Der Umfang der eingereichten Texte soll 8-10 Normseiten umfassen. (Eine Formatvorlage für eine Normseite können Sie hier herunterladen.)
- Der eingereichte Text darf nicht bereits in einem Verlag oder im Eigenverlag (ob online oder print) veröffentlicht sein. Die Texte müssen selbst verfasst worden sein und dürfen keine Rechte Dritter verletzen. Ein Text der online oder im Print veröffentlicht wurde, aber an keine weiteren Rechte gebunden ist, z.B. durch einen Verlag, kann eingereicht werden.
- Texte bitte in 5-facher Ausfertigung einreichen. Ein Deckblatt mit Namen und Kontaktdaten versehen. Die Texte selbst bitte anonymisiert einreichen.
- Einsendeschluss ist 30.09.2020. Es gilt der Poststempel.
- Einreichung der Texte erfolgt persönlich in der Parkbuchhandlung oder postalisch an folgende Adresse:
Parkbuchhandlung
Koblenzer Str. 57
53173 Bonn - Einsendungen per Mail oder Fax können aus organisatorischen Gründen nicht beachtet werden.
–Die Preisgelder für den 1.-3. und den Publikumspreis werden in Kürze bekannt gegeben –
Ausschreibung
Alles weitere über den Literaturpreis finden Sie hier:
Wir sind schon gespannt auf die diesjährigen Überraschungen und die vielen poetischen, sachlichen, witzigen, politischen oder anders-gearteten Texte!
Heinz Strehl
Hallo Literaturfreunde!
Könnte ich auch 2 oder 3 Kurzgeschichten einsenden, die zusammen aber nicht 10 Seiten überschreiten?
Besteht auch die Möglichkeit 8-10 lyrische Texte einzureichen? (8−10 Seiten)
Mfg,
H. Strehl
parkbuchhandlung
Lieber Herr Strehl,
beide Varianten sind gerne gesehen. Wir freuen uns auf Ihre Kurzgeschichten oder Lyrik.
Bis dahin frohes Schreiben!
Ihre Parkbuchhandlung
Marius Eich
Liebe Alle,
zunächst einmal die vorrausgehende Entschuldigung: Mein Laptop schreibt aus unerklärten Gründen jedes zweite Wort groß, sobald ich dieses Kommentarfeld bediene. Lästige Unleserlichkeit… Nun aber zur eigentlichen Frage:
(Meine) Texte, die von einer befreundeten schönen Stimme eingelesen und per Instagram veröffentlicht sind, gelten bereits (im für den Wettbewerb relevanten Sinn) als veröffentlicht, richtig? Ich frage, da in manchen Ausschreibungen der explizite Hinweis enthalten ist, dass auch und gerade Internetveröffentlichungen bereits als »veröffentlicht« zu betrachten sind.
Beste Grüße
Marius Eich
parkbuchhandlung
Lieber Herr Eich,
die von der befreundeten Stimme eingelesenen und auf Instagram veröffentlichten Texte können Sie gerne einreichen. Da die Frage aber bereits häufiger aufkam, justieren wir bei den Teilnahmebedingungen wohl am besten nach.
Mit dem Hinweis auf »unveröffentlicht« sollte nur ausgeschlossen werden, dass Texte bereits im Selbstverlag veröffentlicht oder den Rechten einer Verlagsveröffentlichung unterliegen.
Das heißt: Alles, an dem der Autor die vollen Rechte trägt und noch nicht über Dritte, also z.B. Verlage, oder im Selbstverlag (digital wie in Gedruckter Form) veröffentlicht wurde kann eingereicht werden.
Vielen Dank für Ihre Nachfrage! Ich hoffe das klärt Ihre Frage. Ansonsten bitte nochmals nachhaken.
Ihre Parkbuchhandlung
P.S.: Um das widerspenstige Kommentarfeld kümmern wir uns auch demnächst, danke, dass Sie auf die Schwierigkeiten hingewiesen haben.
Eva Thaller
Hallo!
Ich hätte ebenfalls eine Frage: Wenn man, wie in einem anderen Kommentar schon geklärt, mehrere Texte einreicht, die die maximale Seitenzahl nicht überschreiten, werden diese Texte dann unabhängig voneinander bewertet? Oder sollten die Texte thematisch zusammenhängend sein oder einen Zyklus bilden, weil sie im Ganzen gelesen werden?
Vielen Dank für Ihre Zeit,
Eva Thaller
parkbuchhandlung
Liebe Frau Thaller,
wir freuen uns auf Ihre Einreichung! In der Wahl Ihrer Texte haben Sie unbeschränkte kreative Freiheit, solange die Seitenzahl nicht überschritten wird.
Ihre
Parkbuchhandlung
Isa Tschierschke
Liebe Parkbuchhandlung, bei einigen meiner Geschichten gibt es ein Foto als Illustration. Darf das im Text verbleiben, solange die max. Seitenzahl nicht überschritten wird? Herzliche Grüße aus Ost-Westfalen, Isa Tschierschke
parkbuchhandlung
Liebe Frau Tschierschke,
das darf gerne im Text verbleiben, solange der Text ohne Bilder der Anforderung von 8 Seiten entspricht.
Ihre
Parkbuchhandlung
David Holtgrave
Liebe Parkbuchhandlung,
müssen lyrische Texte auch nach der Vorlage für die Normseiten formatiert sein? Da kommt es dann ja teilweise zu unerwünschten Verssprüngen und anderen Verzerrungen der Form. Oder dient die Normseite da nur als Maßstab für die einzureichende Textmasse und man darf die lyrischen Texte in freier Formatierung einreichen?
Vielen Dank im Voraus und Grüße,
David Holtgrave
parkbuchhandlung
Lieber Herr Holtgrave,
wie Sie schon vermuteten dient die Normseite bei Lyrik nur zur Beschränkung der Masse an Text. Lyrik dürfen Sie natürlich in selbstgewählter Form einreichen!
Ihre
Parkbuchhandlung
Martin Schörle
Guten Tag,
Ihre Formatvorlage für eine Normseite ist im PDF-Format, sodass sie nach dem Herunterladen nicht beschrieben werden kann. Wäre es nicht sinnvoller, die Normseite als Word.doc zur Verfügung zu stellen?
Mit freundlichen Grüßen
Martin Schörle
Anke Elsner
Liebe Parkbuchhandlung,
auf die Gefahr hin, dass ich etwas anderen bereits Klares noch einmal hinterfrage: Ist es o.k., wenn ich drei Texte mit insgesamt acht Seiten einreiche, und alle drei werden bewertet? Habe ich dadurch nicht einen Vorteil gegenüber denen, die nur einen Text einreichen?
Verunsicherte Grüße
Anke Elsner
parkbuchhandlung
Liebe Frau Elsner,
das ist vollkommen in Ordnung! Dafür ergibt sich in der folgenden Bewertung für Sie weder ein Vor- noch ein Nachteil.
Ihre
Parkbuchhandlung
Anke Elsner
Herzlichen Dank für die schnelle Antwort!
Frauke Hengst
Guten Tag,
sollte auf dem Deckblatt nicht auch der Titel des Textes erwähnt werden, damit der anonymisierte Text auch dem Autor zugewiesen werden kann?
Liebe Grüße
Frauke Hengst
parkbuchhandlung
Liebe Frau Hengst,
Sie können gerne den Titel auf dem Deckblatt vermerken. Allerdings ist es nicht unbedingt notwendig, da allen Einreichungen Nummern zugewiesen werden, bevor sie an die Jury weitergeleitet werden.
Ihre
Parkbuchhandlung
Frauke Hengst
Gut und herzlichen Dank für die schnelle Antwort!
Schönes Wochenende
Martin Schörle
Guten Tag,
wollen Sie bitte noch meine Frage vom 03.09. beantworten?
Mit freundlichen Grüßen
Martin Schörle
parkbuchhandlung
Lieber Herr Schörle,
vielen Dank für Ihre Anmerkung zur Normseite! Für nächstes Jahr werden wir das in Betracht ziehen. Allerdings dient die Normseite nur zur Ansicht und zur Übermittlung der Informationen für die Formatierung und muss nicht eins-zu-eins übernommen werden.
Ihre
Parkbuchhandlung
Antonia-Christin Hintze
Guten Tag
Müssen die anonymisierten Einreichungen mit einem Kennwort versehen werden, welches sich dann auch auf dem Deckblatt wiederfindet?
Mit freundlichen Grüßen
Antonia-Christin Hintze
parkbuchhandlung
Liebe Frau Hinze,
nein, das brauchen Sie nicht zu tun.
Ihre
Parkbuchhandlung
Petra Burger
Liebe Parkbuchhandlung,
ich würde gerne einen Text einreichen, der allerdings nur 6 Seiten umfasst. Doch ich finde ihn so stimmig und möchte ihn nicht mehr aufblähen. Ist ein Text mit diesem Umfang auch okay?
Viele Grüße
Petra
parkbuchhandlung
Liebe Petra,
wie in den Teilnahmebedingungen beschrieben, gilt ausnahmslos die Vorgabe von 8-10 Seiten.
Viele Grüße und frohes Schreiben,
Ihre
Parkbuchhandlung
Christoph Amediek
Hallo liebe Parkbuchhandlung,
Ihr findet mich und wahrscheinlich auch andere verunsichert, denn diese zuletzt gegebene Antwort an Petra steht im Widerspruch zu den Antworten auf Anfragen u.a. vom 8. Juli oder 9. September.
Oder habe ich da etwas falsch verstanden - habe meine beiden Texte (jeweils 5 Seiten) gerade eingetütet und wollte sie Euch zusenden..
parkbuchhandlung
Lieber Herr Amediek,
es tut mir Leid, wenn Verunsicherung entstanden ist. Zur Klärung: Die Mengenangabe ist in den Bedingungen des Wettbewerbs gilt ausnahmslos. Das heißt: »Der Umfang der eingereichten Texte soll 8-10 Normseiten umfassen.« Ob es innerhalb dieses Umfangs einer oder zwölf Texte sind, liegt im Ermessen des Einreichers.
Zu den vorherigen Fällen:
Petra möchte 6 Seiten einreichen - das liegt unter dem geforderten Umfang und ist daher nicht möglich.
Frau Elsner möchte insgesamt 8 Seiten einreichen, die sich aus drei Texten zusammensetzen - das ist in Ordnung.
Herr Strehl möchte 2-3 Kurzgeschichten oder 8-10 lyrische Texte einreichen, die insgesamt 10 Normseiten nciht überschreiten - auch das ist ok.
Wir hoffen es nun deutlicher kommunizert zu haben. Falls dennoch Unsicherheiten verbleiben, melden Sie sich gerne. Wir freuen uns auf ihre beiden Texte, die gemeinsam die 10 Normseiten nicht überschreiten.
Ihre
Parkbuchhandlung
Christoph Amediek
VIELEN DANK!!!
Post kommt!
CA
Frauke Meier
Guten Tag!
Ich fürchte, ich bin arg spät dran mit meinen Fragen:
Zunächst geht es mir um die Normseite: Ich habe den Text eineinalbzeilig formatiert (und kämpfe regelmäßig mit Word), wäre das auch in Ordnung, oder muss es zwingend zweizeilig sein?
Dann, nur zur Sicherheit: Verstehe ich das richtig, dass das Deckblatt sozusagen das Anschreiben ist und eines für alle fünf Textkopien zusammen benötigt wird?
Und schließlich: Kann ich auch unter einem Pseudonym teilnehmen, oder muss der reale Name angegeben werden?
Frauke Meier
Hallo! Bitte bemühen Sie sich nicht weiter, ich habe die Unterlagen inzwischen abgeschickt. Danke sehr.
parkbuchhandlung
Der Einsendeschluss ist gekommen und wir möchten uns vorab bei allen für die zahlreichen Einsendungen bedanken! Sobald wir alle Einreichungen bearbeiten konnten, werden Sie von uns hören.
Ihre
Parkbuchhandlung